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dc.rights.licensehttps://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/legalcode.de
dc.contributor.authorBlättner, Beate
dc.contributor.authorGrundel, Anna
dc.date.accessioned2025-02-06T14:34:14Z
dc.date.available2025-02-06T14:34:14Z
dc.date.issued2011
dc.identifier.issnissn:1868-7245
dc.identifier.urihttps://www.genderopen.de/25595/2584
dc.description.abstractWer gesundheitliche Folgen von Gewalt nachweisen kann, hat in Deutschland Anspruch auf die Übernahme von Heilbehandlung sowie Rentenleistungen durch den Staat. Opferentschädigung kommt allerdings nur Wenigen zugute. In einer Analyse aller im Jahr 2008 abgeschlossenen Akten (n=209) zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) aus der Versorgungsregion Fulda und ergänzenden Experteninterviews wurde untersucht, ob die gesetzlichen Grundlagen und die Verfahrenspraxis zu einer strukturellen Chancengleichheit beider Geschlechter auf Entschädigung führen. Unter den in der Polizeistatistik erfassten Gewalttaten sind Männer eher von Gewalt im öffentlichen Raum, Frauen eher von familiärer beziehungsweise Partnergewalt betroffen. Opfer familiärer und Partnergewalt waren unter den Anträgen nach dem OEG unterrepräsentiert. Rechtliche Regelungen und die Verfahrenspraxis verringern Erfolgschancen eines Antrags bei familiärer beziehungsweise Partnergewalt. Dies spricht für eine strukturelle Benachteiligung von Frauen.
dc.language.isoger
dc.subjectGewalt
dc.subjectGewaltfolgen
dc.subjectInterpersonelle Gewalt
dc.subjectOpfer
dc.subjectOpferentschädigungsgesetz
dc.subjectStaatliche Entschädigung
dc.subjectStrukturelle Benachteiligung
dc.subject.ddcddc:300
dc.titleGeschlechtergerechte Chancen auf staatlichen Ausgleich? Eine Aktenanalyse von Anträgen auf Opferentschädigung
dc.typearticle
dc.typearticle
dc.identifier.doihttp://dx.doi.org/10.25595/2578
dc.source.pageinfo138–147
dc.type.versionpublishedVersion
dc.source.journalGender : Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft
dc.source.issue3
dc.source.volume3
local.typeZeitschriftenartikel


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