Bitte verwenden Sie diesen Identifikator, um diese Publikation zu zitieren oder auf sie zu verweisen: http://dx.doi.org/10.25595/3894
Autor_in
Träbert, Alva
Dörr, Patrick
Titel der Zeitschrift
FZG (FZG – Freiburger Zeitschrift für GeschlechterStudien)
Erscheinungsjahr
2020
Jahrgang/Bandnummer
26
Heftnummer
1
Seitenangabe
35–54
Sprache
deutsch
Abstract
Gemäß EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU ist Deutschland zur rechtlichen Verankerung geeigneter Maßnahmen bei der Unterbringung Geflüchteter sowie zur Identifizierung besonderer Schutzbedarfe verpflichtet. Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche (LSBTI*) Geflüchtete werden in der Richtlinie nicht als besonders schutzbedürftige Gruppen benannt. Zwar hat die Bundesregierung 2017 bei der Ergänzung der bundesweiten Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften dem LSBTI*-Schutzbedarf durch einen Katalog spezifischer Schutzmaßnahmen Rechnung getragen, jedoch liegt die Kompetenz bezüglich der Unterbringung und des Gewaltschutzes bei den Bundesländern. Der Artikel analysiert daher die vorliegenden Gewaltschutzkonzepte der Bundesländer im Hinblick auf die Verankerung dieses besonderen Schutzbedarfs. LSBTI*-relevante Schutzmaßnahmen werden in Form von Clustern detailliert vorgestellt und so spezifische Bedarfe herausgearbeitet. Insgesamt verfügten im Beobachtungszeitraum (01.01.-10.03.2019) nur 9 von 16 Bundesländern über ein Gewaltschutzkonzept – diese verankerten im Schnitt weniger als ein Drittel der in den Mindeststandards beschriebenen LSBTI*-spezifischen Schutzmaßnahmen.
Schlagwort
Asyl
Diskriminierung
geschlechtsspezifische Diskriminierung
Gewalt
Gewaltschutz
Homo- und Transfeindlichkeit
LSBTI*-Geflüchtete
Diskriminierung
geschlechtsspezifische Diskriminierung
Gewalt
Gewaltschutz
Homo- und Transfeindlichkeit
LSBTI*-Geflüchtete
Publikationstyp
Zeitschriftenartikel
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