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Autor_in
Studer, Brigitte
Titel der Zeitschrift
Schweizerische Zeitschrift für Geschichte = Revue suisse d'histoire = Rivista storica svizzera / Schweizerische Gesellschaft für Geschichte
Erscheinungsjahr
1996
Jahrgang/Bandnummer
46
Heftnummer
3
Seitenangabe
356-382
Sprache
französisch
Abstract
Die Schweiz weist das historische Paradox auf, dass sie als erstes Land allen Bürgern auf dauerhafter Basis das Stimm- und Wahlrecht gewährte, jedoch praktisch als letztes dasselbe Recht auch den Bürgerinnen zugestand. Erklärungsbedürftig ist aber nicht nur, warum die Schweiz den Frauen derart lange das Recht vorenthielt, das als Grundmerkmal jeder Demokratie gilt, sondern ebenso, warum der Souverän 1971 dieses Recht dem weiblichen Geschlecht schliesslich zusprach. In diesem Beitrag wird argumentiert, dass institutionelle und konjunkturelle Faktoren auf die Schweizer Entwicklung bremsend bzw. nicht fördernd wirkten, dass der entscheidende Grund aber in der Definition der "citoyenneté politique" selbst lag. Der Ausschluss von Frauen aus den (politischen) Staatsbürgerrechten geschah aufgrund ihres Geschlechts. Als Ursache und Rechtfertigung diente nicht in erster Linie die Geschlechterdifferenz als vielmehr der soziale Prozess der Differenzierung nach Geschlechtern. Die seit der Aufklärung jedem Geschlecht zugeschriebenen Fähigkeiten und Tätigkeitsbereiche behielten bis weit ins 20. Jahrhundert Definitionskraft. Vor allem die Debatte um die Abstimmung über das Frauenstimmrecht von 1959 zeigt deutlich, wie stark die Vorstellung nachwirkte, dass der weibliche "Einbruch" in die Politik die gesamte Ordnung der Geschlechter in Bewegung setzen würde, mit weitreichenden Folgen insbesondere für die Zuständigkeit von Frauen fürs Häusliche und für die innerfamiliäre Machtverteilung. Ein Umschwung zeichnete sich erst in der Hochkonjunktur der 60er Jahre ab, als unübersehbar wurde, wie eng die öffentliche und die private Sphäre insbesondere über die weibliche Erwebstätigkeit, aber auch dank der Ausweitung der Aufgaben von Wirtschaft und Staat de facto verknüpft waren, ohne dass das Gefüge der Geschlechterordnung auseinanderfiel. Die Einsicht, dass die "citoyenneté politique" mit einem differentialistischen Geschlechtermodell vereinbar war, dass sie also nicht mit Gleichberechtigung schlechthin identisch war, verhalf dem Frauenstimmrecht zum Durchbruch.
Schlagwort
Frauenwahlrecht
Demokratie
Recht
Demokratie
Recht
Publikationstyp
Zeitschriftenartikel
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