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dc.rights.licensehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.denone
dc.contributor.authorStuder, Brigitte
dc.date.accessioned2018-02-13T15:15:36Z
dc.date.available2018-02-13T15:15:36Z
dc.date.issued1996
dc.identifier.issn2296-6013none
dc.identifier.urihttps://www.genderopen.de/25595/198
dc.description.abstractDie Schweiz weist das historische Paradox auf, dass sie als erstes Land allen Bürgern auf dauerhafter Basis das Stimm- und Wahlrecht gewährte, jedoch praktisch als letztes dasselbe Recht auch den Bürgerinnen zugestand. Erklärungsbedürftig ist aber nicht nur, warum die Schweiz den Frauen derart lange das Recht vorenthielt, das als Grundmerkmal jeder Demokratie gilt, sondern ebenso, warum der Souverän 1971 dieses Recht dem weiblichen Geschlecht schliesslich zusprach. In diesem Beitrag wird argumentiert, dass institutionelle und konjunkturelle Faktoren auf die Schweizer Entwicklung bremsend bzw. nicht fördernd wirkten, dass der entscheidende Grund aber in der Definition der "citoyenneté politique" selbst lag. Der Ausschluss von Frauen aus den (politischen) Staatsbürgerrechten geschah aufgrund ihres Geschlechts. Als Ursache und Rechtfertigung diente nicht in erster Linie die Geschlechterdifferenz als vielmehr der soziale Prozess der Differenzierung nach Geschlechtern. Die seit der Aufklärung jedem Geschlecht zugeschriebenen Fähigkeiten und Tätigkeitsbereiche behielten bis weit ins 20. Jahrhundert Definitionskraft. Vor allem die Debatte um die Abstimmung über das Frauenstimmrecht von 1959 zeigt deutlich, wie stark die Vorstellung nachwirkte, dass der weibliche "Einbruch" in die Politik die gesamte Ordnung der Geschlechter in Bewegung setzen würde, mit weitreichenden Folgen insbesondere für die Zuständigkeit von Frauen fürs Häusliche und für die innerfamiliäre Machtverteilung. Ein Umschwung zeichnete sich erst in der Hochkonjunktur der 60er Jahre ab, als unübersehbar wurde, wie eng die öffentliche und die private Sphäre insbesondere über die weibliche Erwebstätigkeit, aber auch dank der Ausweitung der Aufgaben von Wirtschaft und Staat de facto verknüpft waren, ohne dass das Gefüge der Geschlechterordnung auseinanderfiel. Die Einsicht, dass die "citoyenneté politique" mit einem differentialistischen Geschlechtermodell vereinbar war, dass sie also nicht mit Gleichberechtigung schlechthin identisch war, verhalf dem Frauenstimmrecht zum Durchbruch.none
dc.language.isofrenone
dc.subjectFrauenwahlrechtnone
dc.subjectDemokratienone
dc.subjectRechtnone
dc.subject.ddc323 Grundrechte und politische Rechtenone
dc.title«L'Etat c'est l'homme»none
dc.typearticle
dc.identifier.doihttp://dx.doi.org/10.25595/193
dc.source.pageinfo356-382none
dc.type.versionpublishedVersionnone
dc.source.journalSchweizerische Zeitschrift für Geschichte = Revue suisse d'histoire = Rivista storica svizzera / Schweizerische Gesellschaft für Geschichtenone
dc.source.issue3none
dc.source.volume46none
dc.title.subtitlePolitique, citoyenneté et genre dans le débat autour du suffrage féminin après 1945none
local.typeZeitschriftenartikel


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