dc.description.abstract | In unserem Interview spricht Prof. Dr. Susanne Baer, seit Februar 2011 Richterin im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts, über ihr Amt sowie Perspektiven des Verfassungsrechts und des Europarechts. Das Gleichstellungsrecht der EU, heute Kernbestand eines europäischen Rechtskonsenses, ist lange Zeit ein politischer Motor gewesen, der nun ins Stocken zu geraten scheint. So scheitern weitergehende Richtlinienvorschläge nicht zuletzt am Widerstand der Bundesregierung. Zahlreiche Durchsetzungsprobleme bestehen weiterhin und Antidiskriminierungsrecht werde zunehmend als sozialer Luxus wahrgenommen, das nicht mehr auf wichtige Konfliktlagen reagiert. Gleichzeitig wird offensichtlicher, dass es auch umfassender struktureller Veränderungen bedarf, um Gleichstellung zu erreichen. Verbleibende geschlechterpolitische Themen im Verfassungsrecht sind etwa die Frage der Erweiterung der Diskriminierungsverbote um sexuelle Identität oder der Charakter des Schutzes von Ehe und Familie. Baer charakterisiert die Institution des Bundesverfassungsgericht als interessante und außergewöhnliche Mischung: Verfassungsgerichte sind sehr machtvolle Institutionen, welche jedoch nur reaktiv, d. h. auf Antrag tätig werden. Die Herausforderung, die dem Gericht vorgelegten „großen Fragen“ mit einer Dilemmastruktur nun abschließend zu entscheiden, wird mit sehr hoher Diskursivität und gewollter Diversität der RichterInnen bewältigt. | |