Gender Equality und Rechtsstaatlichkeit in der EU

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Ebert, Berit

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Open Gender Journal

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6

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Rechtsstaatlichkeit und gender equality sind in der Europäischen Union (EU) in Artikel 2 des Vertrages von Lissabon (EUV) als Grundwerte der Union verankert. Jüngst wurde die Auszahlung von EU-Mitteln in der Richtlinie 2020/2092 an die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit gekoppelt. Im Rahmen der umstrittenen Justizreform in Polen leitete die Europäische Kommission zudem erstmalig ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Arti-kel 7 EUV ein, um die Werte der EU zu schützen. Doch das darin gewährte Gleichstellungsgebot stößt an seine Grenzen, wo Kompetenzen zwischen den Mitgliedstaaten und der Union aufgeteilt sind und der Zugang zur Po-litikgestaltung betroffen ist. Letzterer ist für die stetige Neudefinition von Geschlecht von Bedeutung. Dies wird am Beispiel des Gender-Quality-Akti-vismus und der aktuellen Justizreform in Polen deutlich. Die in diesem Zu-sammenhang erfolgten Entscheidungen des Gerichtshofes der EU können nur punktuell eingreifen, sind jedoch kein Garant für eine nachhaltige poli-tische und gesellschaftliche Berücksichtigung von gender equality

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ger

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