Bitte verwenden Sie diesen Identifikator, um diese Publikation zu zitieren oder auf sie zu verweisen: http://dx.doi.org/10.25595/2578
Autor_in
Blättner, Beate
Grundel, Anna
Titel der Zeitschrift
Gender : Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft
Erscheinungsjahr
2011
Jahrgang/Bandnummer
3
Heftnummer
3
Seitenangabe
138–147
Sprache
deutsch
Abstract
Wer gesundheitliche Folgen von Gewalt nachweisen kann, hat in Deutschland Anspruch auf die Übernahme von Heilbehandlung sowie Rentenleistungen durch den Staat. Opferentschädigung kommt allerdings nur Wenigen zugute. In einer Analyse aller im Jahr 2008 abgeschlossenen Akten (n=209) zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) aus der Versorgungsregion Fulda und ergänzenden Experteninterviews wurde untersucht, ob die gesetzlichen Grundlagen und die Verfahrenspraxis zu einer strukturellen Chancengleichheit beider Geschlechter auf Entschädigung führen. Unter den in der Polizeistatistik erfassten Gewalttaten sind Männer eher von Gewalt im öffentlichen Raum, Frauen eher von familiärer beziehungsweise Partnergewalt betroffen. Opfer familiärer und Partnergewalt waren unter den Anträgen nach dem OEG unterrepräsentiert. Rechtliche Regelungen und die Verfahrenspraxis verringern Erfolgschancen eines Antrags bei familiärer beziehungsweise Partnergewalt. Dies spricht für eine strukturelle Benachteiligung von Frauen.
Schlagwort
Gewalt
Gewaltfolgen
Interpersonelle Gewalt
Opfer
Opferentschädigungsgesetz
Staatliche Entschädigung
Strukturelle Benachteiligung
Gewaltfolgen
Interpersonelle Gewalt
Opfer
Opferentschädigungsgesetz
Staatliche Entschädigung
Strukturelle Benachteiligung
Publikationstyp
Zeitschriftenartikel
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