Please use this identifier to cite or link to this item: http://dx.doi.org/10.25595/2578
Author(s)
Blättner, Beate
Grundel, Anna
Journal Title
Gender : Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft
Year of publication
2011
Volume
3
Issue number
3
Page reference
138–147
Language
deutsch
Abstract
Wer gesundheitliche Folgen von Gewalt nachweisen kann, hat in Deutschland Anspruch auf die Übernahme von Heilbehandlung sowie Rentenleistungen durch den Staat. Opferentschädigung kommt allerdings nur Wenigen zugute. In einer Analyse aller im Jahr 2008 abgeschlossenen Akten (n=209) zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) aus der Versorgungsregion Fulda und ergänzenden Experteninterviews wurde untersucht, ob die gesetzlichen Grundlagen und die Verfahrenspraxis zu einer strukturellen Chancengleichheit beider Geschlechter auf Entschädigung führen. Unter den in der Polizeistatistik erfassten Gewalttaten sind Männer eher von Gewalt im öffentlichen Raum, Frauen eher von familiärer beziehungsweise Partnergewalt betroffen. Opfer familiärer und Partnergewalt waren unter den Anträgen nach dem OEG unterrepräsentiert. Rechtliche Regelungen und die Verfahrenspraxis verringern Erfolgschancen eines Antrags bei familiärer beziehungsweise Partnergewalt. Dies spricht für eine strukturelle Benachteiligung von Frauen.
Subject
Gewalt
Gewaltfolgen
Interpersonelle Gewalt
Opfer
Opferentschädigungsgesetz
Staatliche Entschädigung
Strukturelle Benachteiligung
Gewaltfolgen
Interpersonelle Gewalt
Opfer
Opferentschädigungsgesetz
Staatliche Entschädigung
Strukturelle Benachteiligung
Publication type
Zeitschriftenartikel
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