Bitte verwenden Sie diesen Identifikator, um diese Publikation zu zitieren oder auf sie zu verweisen: http://dx.doi.org/10.25595/2672
Autor_in
Schutter, Sabina
Titel der Zeitschrift
Gender : Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft
Erscheinungsjahr
2016
Jahrgang/Bandnummer
8
Heftnummer
1
Seitenangabe
58–74
Sprache
deutsch
Abstract
Obwohl Liebe eines der zentralen Begründungsmotive dauerhafter Paarbeziehungen darstellt, wird der Begriff im deutschen Familienrecht mit Bezug auf die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht genannt. Davon ausgehend, dass in politischen Verhandlungen über Gesetzesänderungen eine Übersetzung gesellschaftlicher Realität in juristische Normen stattfindet, geht der Beitrag der folgenden Frage nach: Wie und wann sprechen Bundestagsabgeordnete von Liebe, wenn im Rahmen familienrechtlicher Reformen über Beziehungen zwischen hetero- und homosexuellen Paaren verhandelt wird? Das Material zeigt eine Spaltung zwischen einer Zuschreibung der Berechtigung von Liebe, die entweder mit sakralen Motiven in Verbindung gebracht wird, oder, wenn sie als unberechtigt gilt, als sexualisiertes Begehren abgewertet wird. Es ist außerdem darstellbar, dass eine universale Zuschreibung von Liebe bei hetero- und homosexuellen Paaren stattfindet, was allerdings wesentlich mit der Bereitschaft zur lebenslangen Unterhaltsverpflichtung zusammenhängt.
Schlagwort
Ehe
eingetragene Lebenspartnerschaft
Familienrecht
Liebe
eingetragene Lebenspartnerschaft
Familienrecht
Liebe
Publikationstyp
Zeitschriftenartikel
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