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dc.rights.licensehttps://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/legalcode.de
dc.contributor.authorRuf-Uçar, Helin
dc.contributor.authorSchmal-Cruzat, Nicole
dc.date.accessioned2025-02-24T12:44:04Z
dc.date.available2025-02-24T12:44:04Z
dc.date.issued2012
dc.identifier.issnissn:1433-6359
dc.identifier.urihttps://www.genderopen.de/25595/3362
dc.description.abstract2009 wurden an zwei internationalen Gerichten zwei Entscheidungen gefällt, die das Potential besitzen, den globalen Diskurs über staatliche Verantwortung für Gewalt gegen Frauen nachhaltig zu verändern: Im Juni 2009 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Türkei im Fall Nahide Opuz wegen mangelnden Einsatzes zur Eindämmung häuslicher Gewalt. Nahide Opuz hatte seit 1995 wiederholt Beschwerde gegen ihren gewalttätigen Ehemann Hüseyin Opuz bei staatlichen Behörden eingereicht und um Schutz gebeten, allerdings immer ohne Erfolg. Kurz darauf, im Dezember 2009, verurteilte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (CoIDH) den mexikanischen Staat für die nachlässige Untersuchung der Ermordung und Verstümmelung von drei Frauen im Jahre 2001. Dieser Fall wurde unter dem Namen 'Campo Algodonero' international bekannt. Diese rechtliche Internationalisierung von Gewalt gegen Frauen durch strategische Prozessführung steht im Vordergrund unseres Beitrages. Uns interessiert die Frage, welche Chancen und Grenzen internationale strategische Prozessführung für Frauenorganisationen und für Frauen, die Gewalt erfahren, beinhalten. Das von Aktivistinnen im Laufe der letzten Jahre zunehmend wahrgenommene Instrument der internationalen strategischen Prozessführung gegen Gewalt gegen Frauen wollen wir in diesem Beitrag anhand oben erwähnter Fälle Opuz v. Turkey und 'Campo Algodonero' (Ciudad Juárez) vs. Mexiko detailliert behandeln.
dc.language.isoger
dc.subjectGewalt gegen Frauen
dc.subjectProzess
dc.subjectRecht
dc.subject.ddcddc:300
dc.titleChancen und Grenzen Internationaler Strategischer Prozessführung gegen Gewalt gegen Frauen am Beispiel der Fälle Opuz v. Turkey und „Campo Algodonero“ vs. Mexiko
dc.typearticle
dc.typearticle
dc.identifier.doihttp://dx.doi.org/10.25595/3356
dc.source.pageinfo62–73
dc.type.versionpublishedVersion
dc.source.journalFemina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft
dc.source.issue2
dc.source.volume21
local.typeZeitschriftenartikel


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