Please use this identifier to cite or link to this item: http://dx.doi.org/10.25595/3774
Author(s)
Theurer, Karina
Journal Title
Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft
Year of publication
2022
Volume
31
Issue number
2
Page reference
41–56
Language
deutsch
Abstract
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Ahndung geschlechtsbezogener und sexualisierter Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland. Im Januar 2022 wurde im weltweit ersten Völkerstrafverfahren zu Folter in syrischen Haftanstalten ein ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter vom Oberlandesgericht Koblenz wegen sexualisierter Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Dieses Strafverfahren ist aus feministischer juristischer Perspektive ein Meilenstein: Erstmals wurde der diesbezügliche Straftatbestand des Völkerstrafgesetzbuchs (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 VStGB) erfolgreich in ein laufendes Verfahren eingebracht und der Angeklagte auch tatsächlich dafür verurteilt. Zudem vertrat die Bundesanwaltschaft eine dezidiert völkerrechtsfreundliche Auslegung des Straftatbestands der sexuellen Nötigung. In dieser Klarheit und Eindeutigkeit wurde diese Auslegung bis dahin eher von einer Minderheit feministischer und intersektional denkender Jurist*innen vertreten. Wird Recht als Verdichtung gesellschaftlicher Kräfteverhältnisse begriffen, könnte das Koblenzer Verfahren einen Wendepunkt darstellen: weg von Strafbarkeitslücken im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) und hin zu einem nationalrechtlichen Völkerstrafrecht, das die Ermittlung und Ahndung aller sexualisierten und geschlechtsbezogenen Straftaten ermöglicht, die nach dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs strafbar sind.
Subject
Feministische Kritik
Feministische Rechtswissenschaft
Gewalt gegen Frauen
Recht
Sexualisierte Gewalt
Völkerstrafgesetzbuch
Feministische Rechtswissenschaft
Gewalt gegen Frauen
Recht
Sexualisierte Gewalt
Völkerstrafgesetzbuch
Publication type
Zeitschriftenartikel
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