Please use this identifier to cite or link to this item: http://dx.doi.org/10.25595/3440
Author(s)
Pates, Rebecca
Dölemeyer, Anne
Leser, Julia
Journal Title
Femina politica : Zeitschrift für feministische Politik-Wissenschaft
Year of publication
2016
Volume
25
Issue number
1
Page reference
24–39
Language
deutsch
Abstract
Das deutsche Strafrecht unterscheidet Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Unsere Untersuchungen zeigen, dass das soziale Objekt „Opfer von Menschenhandel“ trotz geschlechtsneutraler Gesetzgebung in popkulturellen Narrativen aber auch in Praktiken der Rechtsprechung stark vergeschlechtlicht ist. An die Zeuginnen bzw. Zeugen werden geschlechtlich codierte Erwartungen herangetragen. Dies ist nicht einfach in einem Sexismus der RichterInnen begründet, sondern ein struktureller Effekt der Logik von Rechtsprechung und institutioneller Pfadabhängigkeiten. So werden Standardnarrative zum weiblichen, unschuldigen Opfer sexueller Ausbeutung in der Prostitution zum Deutungshorizont in Gerichtsverfahren, an dem die realen Personen, die als Geschädigte aussagen, gemessen werden. Zur Arbeitsausbeutung fehlen dagegen verfestigte Narrative, und die Unterstützung von Betroffenen ist weit weniger institutionell verankert. Fälle von Arbeitsausbeutung werden deutlich seltener angeklagt, und die Betroffenen erscheinen vorrangig als ökonomische Subjekte und häufiger als Mitschuldige. In beiden Fällen resultiert dies in einem Verschwinden von Opfern: Im einen Fall aufgrund der Überdeterminierung, im anderen Fall aufgrund von Unterbestimmung.
Subject
Gewalt gegen Frauen
Opfer
Strafrecht
Opfer
Strafrecht
Publication type
Zeitschriftenartikel
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